Regenwasserbehandlung im Verbandsgebiet
Der Regenwasserbehandlung des Abwasserverbandes Weißach- und Oberes Saalbachtal liegt eine Durchrechnung sämtlicher Regenwasserbehandlungs- und -entlastungsanlagen im Verbandsgebiet aus dem Jahr 2002 zugrunde. Diesen Anlagen wurden die planungsrelevanten Vorgaben der Mitgliedsgemeinden – in der Regel aus den Flächennutzungsplänen ermittelt – mit dem Planungsziel Jahr 2015 zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Durchrechnung sind in der wasserrechtlichen Genehmigung zum Betrieb der Anlagen bzw. in der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung der jeweiligen Entlastungswassermenge in das am Anlagenstandort vorhandene Gewässer festgehalten; die diesbezügliche Wasserrechtsentscheidung wurde durch das für den Abwasserverband federführend zuständige Landratsamt Karlsruhe erteilt.
Insgesamt sind im Verbandsgebiet derzeit 39 Regenüberlaufbecken und Stauraumkanäle zur Regenwasserbehandlung im Mischsystem und eine Retentionsbodenfilteranlage zur Regenwasserbehandlung im Trennsystem erstellt und in Betrieb. Das vorhandene anrechenbare Bauwerksvolumen dieser Anlagen beträgt ca. 24.400 m³. Zusätzlich steht neben dem vorgenannten Beckenvolumen ein anrechenbares Kanalvolumen aus dem oberhalb des jeweiligen Beckens verlegten Zuleitungskanal von insgesamt ca. 7.300 m³ zur Verfügung. Das vorhandene Gesamtvolumen für die Regenwasserbehandlung im Verbandsgebiet beträgt somit ca. 32.000 m³. Alle vorgenannten Anlagen arbeiten voll automatisch und sind in das Fernüberwachungssystem / Fernwirksystem des Abwasserverbandes mit Zentralstation in der Verbandskläranlage angeschlossen. Außerdem sind im Verbandsgebiet und innerhalb der Ortslagen noch insgesamt 37 Regenüberläufe als Entlastungsanlagen vorhanden. Regenüberläufe haben jedoch kein Speichervolumen.
Die Regenwasserbehandlung im Verbandsgebiet entspricht damit dem heutigen Stand der Technik.
Im Verbandsgebiet wurden – abgesehen von wenigen Ausnahmen – folgende zwei Beckentypen gebaut.
1. Regenzyklonbecken in Ortbetonbauweise:
Hierbei handelt es sich um runde Beckenbauwerke mit tangentialem Zulauf, einer gegliederten, zur Beckenmitte hin geneigten Beckensohle und tangentialem Ablauf in Nähe der Beckenmitte. Diese Beckenart hat den großen Vorteil, dass die Becken bei ihrer Entleerung weitgehend selbstreinigend sind. Der Selbstreinigungsvorgang wird bei Becken mit Anordnung im Nebenschluss durch eine oder mehrere installierte Rührwerke unterstützt.
2. Rechteckbecken in Ortbetonbauweise mit ein oder mehreren Beckenkammern:
Diese Beckenart wird immer dann erstellt, wenn große Regenwassermengen behandelt werden müssen, die Becken selbst also ein entsprechend großes Nutzvolumen erfordern. Rechteckbecken sind nicht selbstreinigend. Die Beckenreinigung erfolgt daher entweder mit schwenkenden Rührwerken während der Beckenentleerung oder mittels Spülkippen unmittelbar nach der Beckenentleerung, wobei vorab zur Spülkippenbefüllung Mischwasser aus dem Becken entnommen wird.
Allgemeines zur Regenwasserbehandlung und Funktionsweise eines Regenüberlaufbeckens (RÜB):
Die Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbandes Weißach- und Oberes Saalbachtal werden überwiegend im Mischsystem entwässert; d. h. das Schmutzwasser und der Regenwasserabfluss von Dachflächen, Höfen und Straßenflächen der Siedlungsgebiete wird in einem gemeinsamen Kanal gesammelt und abgeleitet. Da eine Ableitung bis zur Kläranlage mit dortiger Behandlung sehr große Kanaldimensionen erfordern würde – was nicht finanzierbar ist –, erfordert dies eine Behandlung und Entlastung des Mischwassers an geeigneten Standorten bereits oberhalb der Kläranlage in so genannten Regenüberlaufbecken (RÜB), um eine wirtschaftlich vertretbare Kanaldimension für den weiterführenden Ableitungskanal zur Kläranlage zu erzielen.
Deshalb wird jeweils am Ende einer Ortschaft oder Ansiedlung im Verbandsgebiet eine Regenwasserbehandlungs- und -entlastungsanlage erstellt; bei größeren Ortslagen können zusätzliche Regenüberlaufbecken innerhalb der Siedlungsflächen erforderlich sein. Hierbei ist hinsichtlich der Funktion zwischen Fangbecken und Durchlaufbecken zu unterscheiden. Regenüberlaufbecken als Fangbecken haben ausschließlich die Aufgabe der Mischwasserspeicherung (Speicherung des stark verschmutzen ersten Spülstoßes). Fangbecken kommen nur bei kleinen Einzugsgebieten bzw. kurzen Fließzeiten im Kanalnetz bis zum Beckenstandort in Frage. Durchlaufbecken haben neben der Mischwasserspeicherung die Aufgabe, das durchfließende Mischwasser mechanisch durch Sedimentation der partikulären Stoffe und durch Rückhalt von Schwimm- und Leichtstoffen zu reinigen. Sie sind immer dann erforderlich, wenn in Folge langer Fließzeiten, große Einzugsgebiete oder eines bereits oberhalb befindlichen Beckens kein ausgeprägter Spülstoß zu erwarten ist.
Hinsichtlich ihrer Anordnung wird zwischen Regenüberlaufbecken im Hauptschluss und Regenüberlaufbecken im Nebenschluss unterschieden. Beim Hauptschluss sind Speicherkammer und zuführendes Kanalnetz zum Becken hydraulisch gekoppelt; d. h. das Becken füllt und entleert sich gleichzeitig mit dem Kanalnetz. Beim Nebenschluss sind Speicherkammer und Kanalnetz hydraulisch entkoppelt; d. h. das Becken füllt und entleert sich später als das Kanalnetz. Dem Becken ist dann ein Trennbauwerk (TB) vorgeschaltet, welches in der Regel mit dem Beckenüberlauf (BÜ) als gemeinsames Bauwerk erstellt wird.
Viele Regenüberlaufbecken (RÜB) bestehen aus einem vorgeschalteten, belüfteten Geschiebeschacht für die Abscheidung mineralischer Grobstoffe, dem eigentlichen Beckenkörper mit zulaufseitigem Beckenüberlauf (BÜ) und ablaufseitigem Drosselbauwerk (DBw), welches über ein dort eingebautes Drosselorgan den Beckenabfluss auf den der Kläranlage zuzuführenden Sollabfluss begrenzt. Beim Durchlaufbecken ist zusätzlich noch ein Klärüberlauf (KÜ) vorhanden.
Bei einem Regenereignis wird durch den Niederschlagsabfluss von den Dachentwässerungen und den Straßeneinläufen von Hof- und Straßenflächen im Mischsystem das gesamte Kanalnetz für kurze Zeit vom Schmutz ausgespült. Das dadurch stark verschmutzte Mischwasser fließt in das Regenüberlaufbecken. Nach Vollfüllung des Beckens werden bei einem Fangbecken die nachfolgenden, nur mehr gering verschmutzen Zuflusswassermengen über den Beckenüberlauf (BÜ) in das Gewässer entlastet. Bei Durchlaufbecken liegt wegen des größeren Einzugsgebietes / größere Fließzeit kein ausgeprägter Spülstoß vor, sondern der Zufluss nach Beckenfüllung ist weiterhin stark verschmutzt. Deshalb wird ein maßgeblicher Teil dieses Zuflusses durch das Becken geführt, dort gereinigt und erst dann über den Klärüberlauf (KÜ) in das Gewässer entlastet. Nur die verbleibende Restmenge des Beckenzuflusses wird zusätzlich über den Beckenüberlauf (BÜ) ebenfalls in das Gewässer entlastet.
Im Beckenüberlauf (BÜ) eingebaute Tauchwände und Siebanlagen (mechanische Reinigung) schützen das Gewässer vor aus dem Becken ausgetragenen Schwimmstoffen. Auch der Klärüberlauf (KÜ) wird durch Tauchwände gegen den Austrag von Leicht- und Schwimmstoffen gesichert.
Nach dem Regenereignis wird der Beckeninhalt über das Drosselbauwerk (DBw) in Richtung Kläranlage zur dortigen Behandlung entleert. Reinigungseinrichtungen in Becken (Rührwerke, Spülkippen usw.) reinigen die Beckensohle und bei Rührwerken auch die Beckenwände und bereiten das Becken somit für nachfolgende Regenereignisse vor.
Einige wenige Teileinzugsgebiete im Verbandsgebiet werden auch im Trennsystem entwässert; d. h. Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden in zwei getrennten Kanälen gesammelt und abgeleitet.
Sofern der Niederschlagswasserabfluss behandlungsbedürftig ist (Abfluss von stärker frequentierten Straßenflächen und von Hof- und ggf. Dachflächen von Gewerbe- und Industriegebieten), ist hier eine Regenwasserbehandlung in so genannten Regenklärbecken (RKB) erforderlich.
Neubaugebiete im Verbandsgebiet werden in letzter Zeit entweder im Trennsystem oder im modifizierten Mischsystem erstellt. Das nicht behandlungsbedürftige Niederschlagswasser von den Dachflächen und ggf. den Wohnstraßen kann dabei direkt in ein Gewässer eingeleitet werden, wobei jedoch bei leistungsschwachen Gewässern eine Regenrückhalteanlage in Form eines offenen Regenrückhaltebeckens in Erdbauweise vor der Einleitstelle erforderlich wird. Das behandlungsbedürftige Niederschlagswasser muss einer Regenwasserbehandlung in einem Regenklärbecken (RKB im Trennsystem) oder einem Regenüberlaufbecken (RÜB im modifizierten Mischsystem) zugeführt werden.